Erdoelzeitalter

Ausstellung zur Roten Insel Schöneberg:

Veröffentlicht in AUSSTELLUNG "ÜBERLAGERUNG", Arbeitsblätter von Knut G Jeckstadt am Oktober 29, 2009

Überlagerung II

Raumordnung, Stadtgestaltung und Verkehrsplanung zum Nachteil und Schaden der Bevölkerung,

am Beispiel des B-Plans 7-29.

Ein Projekt zur Erarbeitung eines umweltgerechten Konzeptes für das GASAG-Areal auf der Roten Insel in Schöneberg.


Selbstverständnis
Lage und Funktion im Stadtgebiet PlanrEinführung in die Problematik des B-Plans 7-29RADAR verschluckt GASOMETERGlauben erkennenEUREF WohnungenVerkehrskonzeptKomödienspiel2Überlagerung MarketingGift im Kopf IITestamentSolarkraftwerkZIERDE BERLINSSonnenuntergang Kern mit GarnierungIIScheinverfahrenLoch im EimerWir sind das VolkStolzr BilanzLern&FeindstaubRattenfänger Langsames sterben des B-Plans 7-29 und EUREFs
12062008ZUGANGEin Kreuz, wofürVerfahrenBaudichte vierfachKern mit GarnierungKRAFT des AmtesHerrMüllerLügenscheid

Ich seiSonnenaufgangEinzugsbebiet RandPlanreifeEnergie Macht Geld Krieg

Dorfaue Tempelho SchönebergBehütung


Offener Brief Aufgearbeitet

ohne Euref

Marketing Schminke verdoppelt

ÜBERLAGERUNG

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am November 22, 2009

Warum Ordnung ? Warum Gestaltung ? Warum Planung ? Warum nicht Zufall ?  Überlagerung ist das genaue Gegenteil, ist: ein Problem mit einem Neuen zu Überlagern. siehe Sachsendamm oder Südkreuz oder Torgauer Strasse.

Weil unsere Lebenserfahrung uns Regeln gelehrt hat und darauf vertrauen können und wissen was wir machen, wir sind aufgeklärt. Das-Schaffung-neuer Arbeitsplätze-Märchen kennt jeder.

Die Anwohner leben hier und so muss alles dem LEBEN dienen und auf keinen Fall der SPEKULATION.

Letzte Meldung zur Ausstellung Überlagerung:

Veröffentlicht in Anhang, Letzte Meldung von Knut G Jeckstadt am November 3, 2009

Der grosse Gasometer-Bluff

Der Energie-Universität geht die Kraft aus

Berlin, 30. Oktober 2009

Energie-Institut Euref frühestens in fünf Jahren

Glauben erkennenKomödienspieler12062008

Europäisches Energie Forum (EUREF) nimmt Gestalt an.

Berlin, 29. Oktober 2009

Energiesicherung: Zukunft der Schöneberger Insel

Veröffentlicht in 01. Bauliche Anlagen, 04. Energie von Knut G Jeckstadt am Oktober 31, 2009

SolarKraftWerk Schöneberg

Denkmalpflege, durch Nutzung – Vergangenheit und Zukunft verbinden –

vom Speicher zum:

Forschungs-Solarkraftwerk GASAG-Areal

Einführung in die Problematik des analytisch unbegründeten B-Plan 7-29

Veröffentlicht in 01. Bauliche Anlagen, 03. Verkehr, 07. Gesetze von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Analytisch unbegründet:

Eine Verliebtheit zum Gaskessel reicht als städtebauliches Konzept nicht aus, weil der Bauherr mit ihr hier nicht allein auf weiter Flur stehen.

Betrachtung der Plausibilität, zwischen Plan und Wirklichkeit.

Der Anfang bedarf einer Umweltbetrachtung in Verbindung der Eigenheiten des Planungsgebietes. Das bezieht, darüber hinaus, Anwohner und Funktionen ein, die das öffentliche Leben im gesamten führen, beschreiben und es sichern. Das ist zB. der öffentliche Verkehr und seine Wege.

Die Festlegungen der neuen Planung müssen sich in die vorhandenen Funktionen einfügen und eine Mitwirkung erbringen. Eine Abkapselung des Areals, ebenso wie ein Neubau und der Umwidmung einer, vom öffentlichen Verkehr nicht nutzbaren Strasse wäre für das Umland nicht tragfähig.(siehe Baugesetzbuch BauGB)

Im Sinne der vorhandenen und oft zitierten hohen Wohndichte des Quartiers, sollten vorhandene Defizite im Allgemeinen eher als reduzierbar als als noch verstärkbar aufgenommen werden. Mit anderen Worten, das Umland und die Umwelt kann in der Zielsetzung nur entlastet nicht jedoch belastet werden.

Bereits existierende Bebauungspläne sind mit ihren Auswirkungen und Zielsetzungen in der neuen Planung zu berücksichtigen oder als Anpassung zu Ändern. siehe Torgauer Strasse Verkehrskonzept, Masterplan.

Die ungebeugte Rechtliche Situation beschreibt, mit der Vorbetrachtung, den Rahmen des Planungsinhaltes.

Damit gäbe es, für den B-Plan 7-29 eine Plausibilität, deren analytische Begründung, bis heute nicht vorliegt.

Bei dem Versuch, in der Begründung, „zur Lage und Funktion im Stadtgebiet“, einen Sinn zu formulieren, sind die B-Plan-Strategen ebenso gescheitert, weil kein Wort unter der Überschrift steht, wie bei der Einhaltung der Grundgesetz-Plausibilität. Bei diesem Fehlstart war es nicht verwunderlich, das „das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ zum Scheinverfahren wurde und damit drei Verfahrensfehler, unabhängig voneinander, bekundet wurden, die das B-Plan-Verfahren rechtswidrig machen.



Die analytische Betrachtung und Plausibilitätsprüfung des B-Plans 7-29 wird ungeachtet der og Erkenntnis und damit verbundenen Rechtswidrigkeiten vorgenommen.

Einführung in die Problematik des B-Plans 7-29

Höhen       Baudichte   Verkehr     Planung  Wege    Radwege

Traufhöhe

Baudichte vierfach

Verfahren

Wie ein Verkehrschaos

Verkehrskonzept

Einzugsbebiet Rand

Radweg Rückbau

Das Verkehrsaufkommen spiegelt die Baumassen wieder und umgekehrt, aus denen die Verursacher kommen oder gehen. Die Baumasse des Planungsgebietes entspricht die, der Insel, von der Kolonnenstrasse bis zur Torgauer Strasse. Die Menschenmasse, die die jeweiligen Räumlichkeiten nutzen, wird auf der Büroseite überwiegen. weiter bei Radwege

Nicht verbindliche Information der Stadtplanung zur Schöneberger Linse und dem Gewerbegebiet

Veröffentlicht in 26928670 von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

300109_081001nutzungenschoenelinse300109_080802_schoeneberger_linse_3d300109_080627schoenelinsemaster

………………………………………………………………………………………080922_Masterplan_Gewerbegebiet_Naumannstrasse……………………….

……………………………………………………………………………

……………………………

Die „Schöneberger Linse“

Masterplan Gewerbegebiet

———————————————————————————-

Langsames sterben der Sammelsurien B-Plan 7-29 und EUREF

Veröffentlicht in 01. Bauliche Anlagen von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Als Sammelsurium wird heutzutage

eine ungeordnete, unsystematisch angelegte Sammlung bezeichnet. zB wenn Areale oder Häuser ohne Sinn zusammen dargestellt werden.

Langsames sterben des B-Plans 7-29 und EUREFs

 

 

Bauliche Anlage

Zwischen der baulichen Anlage des B-Plans 7-29 und der baulichen Anlage der EUREF gibt es zwar eine Gleichheit, denn beide sind Analytisch unbegründet und nicht plausibel zur Wirklichkeit, gleichwohl sie einen Autor haben der die Baumassen identisch mit 165.000 m2 Geschossfläche ohne Begründung festlegte.

Doch sie unterscheiden sich ansonsten erheblich von einander. Weder der Name EUREF erscheint auf dem B-Plan, noch deren Konzeptaussagen. Obwohl der vorgegebene Hauptzweck, Energie und augenscheinlich regenerative Energie darstellt, und gerade auch eine private Energie-Uni nicht im B-Plan erwähnt wird, kommt es keinen Verantwortlichen in den Sinn diese Ungleichheit zu hinterfragen.

Statt dessen ist auf dem B-Plan ausdrücklich der Verbrauch fossiler Brennstoffe ohne einen gewissen Anteil an regenerativer Energie, wie es nach dem Gesetz verlangt wird, festgeschrieben.

Damit wird die Hauptschlagzeile des Bauherrn, die natürlich auch nicht im B-Plan vorkommt, zur Farce, denn die lautete: CO2-Neutral.

Der Ausbau des Gasometers, nur gestattet, weil eine Uni einziehen soll, ist nicht mit einer Bedingung verbunden und damit kann der Bauherr sogar Wohnungen dort einbauen und verkaufen, deren Verwaltung eine weitere GmbH&CoKG übernimmt.

Die Uni war von vorn herein nur als Mieter angedacht, da hätte eigentlich auch jedem klar sein müssen, vor allen den Verantwortlichen, das man den auch kündigen kann.

Das die Meldung der Zeitverschiebung der Uni kurz nach Beschluss des B-Planes kommt, ist folgerichtig, denn nun kann der Bauherr abtauchen ohne weitere Stellungnahme und da er sich nicht festgelegt hat, oder besser Verpflichtet hat oder wurde, hat er nun einen Freifahrtschein bis zum Sankt Nimmerleinstag. Er kann aber auch das Areal verkaufen, eine rechtliche Grundlage für die Uni-Ansiedelung gibt es nicht und der neue Eigner guckt nur, „was willst du ?“

Die Anmahnungen in der Abwägung von den Anwohnern verfasst beinhalten einen „Vorhaben bezogenen Bebauungsplan“, der ein Ausscheren des Bauherrn von seinen  rechtlich verbindlichen Vorgaben verhindert hätte. Statt dessen wog man diesen Punkt dummdreist ab und weg.

Die Pflicht zur Gasometersanierung indes schiebt er auf die lange Bank und betreibt einstweilen seinen illegalen Multireklame Zirkus. Der Reklamevertrag mit dem Bezirk endet erst 2013 und so wartet er wie sich das Amt verhalten wird. Das war´s, war da was ?

Das rechtlich legale Bordell Potsdamer Ecke Kurfürstenstrasse wurde vehement bekämpft, obwohl es eine Verbesserung für die Frauen dargestellt hätte, diese hier vorgenommene sittenwidrige Denkmalnutzung nutzt niemanden, sondern nur dem privaten Profit, wird stillschweigend geduldet.

Allerdings, das geht aus der Letzten Meldung hervor, wird der Plan noch formell geprüft, es besteht also noch Hoffnung, das die nicht geringe Anzahl an Gesetzesverstössen noch erkannt werden.

Eine Bürgerinitiative ergreift die Initiative

Veröffentlicht in 02. Kinder, Anwohner, Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Offener Brief Aufgearbeitet

KRAFT des AmtesScheinverfahren12062008

Kern mit Garnierung oder Wirklichkeitsverlust

Veröffentlicht in 08. Marketing von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Darstellung und Verantwortung

Alles aus einer Hand, ob Bebauungsplan oder Bebauungsdichte, die Baugebietsausweisung und auch die Abwägung wurde vom Bauherrn Entworfen und Vorgeschrieben, die Unterschrift vom Amt war zugesichert. Das macht scheinbar keinen Sinn, jedoch kann nun der Bauherr tun und lassen was er will, dem Amt sind fortan, die Hände gebunden. Das ist nicht Kapitalismus, das ist Dummheit.

Für die Presse wird der öffentliche Cheruskerpark und die Autoschrauber-Plätze sowie das begrünte der Stadt gehörende Zufahrtsareal, mal eben vom Bauherrn zum verdreifachten EUREF-Gelände umgewidmet und das „Kerngebiet“ offiziell für die Öffentlichkeit, als Einzigartigkeit in der Welt, gesperrt.


Kern mit GarnierungII

Lageplan m Cheruskerpark

Marketing Schminke verdoppelt

Damit nicht genug, die Nordspitze, ein Geschenk der GASAG an den Bezirk, der dem Bauherrn davon ein Drittel der Fläche also 3.500 m2 als Morgengabe und

als Zugabe noch den westlichen Teil der Torgauer Strasse überreicht,

weil er eine Vorfahrt für das Hotel braucht und fehlgeleitete KFZs von der neuen Zufahrt hier ableiten muss, die würden sonst alle auf dem Planungsgebiet landen.

Zufahrt über das städtische begrünte Areal: Autobahn, durchs Grüne, Euref, ganz einfach.

Neue Wege – - Wege suchen, Städtebaulicher Vertrag: Brücken, Krücken und Garnierung

Veröffentlicht in 05. Stadtplanung von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Städtebaulicher Vertrag: Brücken, Krücken und Garnierung

Der vorliegende B-Plan 7-29 bezieht sich nicht allein auf das alte GASAG-Areal,  vielmehr wird der Geltungsbereich um das westliche Ende  der Torgauer Strasse und ein Areal für die  neue Zufahrt mit zwei Brückenneubauten, vom Sachsendamm bis zum GASAG-Areal erweitert.

Gleichzeitig kommen einige andere Bebauungspläne zum tragen, ohne das Bezüge untereinander als Gesamtplan hergestellt worden sind.

Die neue Planstrasse, eine neue Brücke im Tempelhofer Weg, Torgauer Strasse West, Torgauer Strasse Ost, die neue Gewerbestrasse, B-Plan 7-17SüdNord, die Verkehrsberuhigung der Naumannstrasse, Naumann Uebersichtsplan, die Lückenhaften Radwege und nicht zuletzt die neue Naumannbrücke, mit dem Verkehrsfluss zum und vom neuen Bahnhof Südkreuz, dessen Areal  es nur bis zum Entwurf als B-Plan XI-213 gebracht schaffte.Radweg

Städtebauliche Gegebenheiten der Umgebung und Folgen des B-Planes 7-29  wurden nicht betrachtet.

Die Darstellung der neuen Zufahrt, im B-Plan 7-29 als Planstrasse A bezeichnete Durchwegung vom Sachsendamm zum GASAG-Areal,   wie auch die, des westlichen Endes der Torgauer Strasse, ist zwar als Fläche, nicht jedoch mit ihren Funktionen erkennbar.

Mit anderen Worten: Die weitere und neue Nutzbarkeit durch die Inselbewohner ist für beide Strassen völlig unklar.

Einzugsbebiet Rand

Naumannstrassenbrücke

Eine Brücke im Allgemeinen ist ein Kreuzungsbauwerk für einen ungehinderten und unabhängigen Verkehrsfluss auf zwei Ebenen. Damit sind die Verkehrswege uneingeschränkt.

Nicht so bei der S-Bahnbrücke der Naumannstrasse, sie ist an der Kreuzung eingeschränkt und damit der Verkehrsfluss behindert.

Die neue Gewerbestrasse des alten Heereszeugamtes mündet genau an dieser Brücke. Da die Naumannstrasse Verkehrsberuhigt werden soll, wird fortan die neue Strasse auch den Durchgangsverkehr der zur Autobahn führt aufnehmen. Nun wäre es Kontraproduktiv diesen Fluss einen Extraverlauf über die Insel zu geben, liegt doch die Einmündung der Autobahnzufahrt am Nächsten. Allein das Brückenprofil bietet einem Radfahrer keinen Durchlass an, obwohl Radwege davor und dahinter als auch an der Einmündung der Torgauer, vorhanden sind.

Dieser Einschränkung kann man mit dem Bau einer Extraunterführung der Ringbahn Abhilfe verschaffen.

Der Verkehrsfluss indes, wird sich seinen Weg über die Gotenstrasse suchen und damit wird der,  nur im B-Plan XI-231 b, vorhandene, entlang der Torgauer Strasse gelegene Naturpark, aber immerhin den Insulanern versprochen, ad Absurdum geführt.

Damit liegt die Frage nahe, warum sollte man dann nicht gleich die Erschliessung des GASAG-Areals über die Gotenstrasse  führen ?

Schliesslich sparte man sich die Neue Zufahrt und zwei Brückenneubauten.

Ich sei, erlaubt mir die Bitte, in eurem Bunde der Dritte.

Veröffentlicht in 05. Stadtplanung von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Ich sei

PE_TS_081023_Politische_Schamlosigkeit

Vom Unterzeichner erstelltes Protokoll:

Vorbemerkung

Die Mitglieder der Ausschüsse haben die Aufgabe, für alle Bezirksverordneten Entscheidungshilfen zu erarbeiten. An dieser 21. Sitzung war die Aufgabe, der Kostenrahmen des B-Planes beläuft sich, nach Angabe des Bauherrn, auf 500.000.000 € in Worten Fünfhundertmilionen Euro, den überarbeiteten B-Plan 7-29 des Stadtplanungsamtes vor zu stellen und die vorliegende Anregungen-Zusammenstellung des Stadtplanungsamtes auf ihren Abwägungsgehalt zu überprüfen. Die Abwägung* erfolgt nach dem Baugesetz, siehe Fußnote. In dieser Sitzung gab es keinen Hinweis zu dieser zwingenden gesetzlichen Vorgehensweise.

1.Es wurde kein überarbeiteter B-Plan vorgelegt. 2.Der Plan der vorgestellt worden ist, war ein unfertiger Grundrissplan mit Lageplancharakter. 3.Der Plan wurde von einem Bauherrenvertreter erörtert und nicht von einen Amtsvertreter. 4.Die Pläne lagen den Mitgliedern als Tischvorlage vor. Nicht jedoch den Besuchern.

5.Eine Abwägung nach dem Baugesetzbuch fand nicht statt. 6.Eine Erörterung der Anregungen fand nicht statt. 7.Die Informationen des Planes wurden in dieser Sitzung veröffentlicht.

8.Es war unmöglich eine Entscheidung in dieser Sitzung zu erarbeiten, dazu sind mehrere Wochen erforderlich. 9.Der Vorsitzende Andreas Baldow

brach die Redemöglichkeit ab und erzwang eine Abstimmung.

*Entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB ist Voraussetzung rechtmäßiger Planung, dass die verschiedenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden.

Die zu berücksichtigenden Belange werden beispielhaft in § 1 Abs. 6 BauGB und in Ergänzung hierzu in § 1a BauGB aufgezählt (vgl. § 1a Abs. 2 Satz 3, Abs. 3Satz 1, Abs. 4 BauGB).

21. Stadtplanungsausschuss-Sitzung Schöneberg

vom 12.09.2008

In der Einladung zur 21. des Stadtplanungsausschuss heißt es:

„B-Plan 7-29 Gasometer – Projektvorstellung überarbeiteter Entwurf“.

Was war geschehen ?

Nicht der Architekt der Euref, Prof. Bernd Albers, es war in Persona

Herr Christian Kuhlo, der den neuen, als Abwägung bezeichneten Entwurf vorstellte. Die Darstellung war sehr spartanisch, was eine anwesende Architekturstudentin mit Verwunderung aufnahm, fehlten doch übliche Darstellungskriterien.

Die Berliner Luftabwehr hatte in ihrer Stellungnahme zum B-Plan 7-29 angeraten, mit den Gebäudehöhen unter 50 m zu bleiben, da die ausgesendete Radarstrahlung Menschen schädigen könnte. So war man gezwungen, eine Höhenreduzierung vorzunehmen, jedoch bleibt die Baumasse erhalten. Man geht in die Breite.

SPD und CDU waren sich offensichtlich einig und unterdrückten jede Auseinandersetzung zu dem gerade vorgestellten Entwurf. Es war erschreckend zu hören wie SPD und CDU den unausgegorenen, und scheinbar nachgebesserten Müller-Plan, wie ein goldenes Kalb umjubelt haben, statt ihre Arbeit zu leisten und die einzelnen Punkte zu diskutieren, es gibt sehr viele Unklarheiten*1.

Auf die „Anregungen“ also den Mängeln des B-Planes 7-29, der Anwohner wurde gar nicht erst eingegangen und auf die noch ausstehenden Gutachten, konnte man nicht eingehen,

Am Schluss wurde der Entwurf mit Dringlichkeit an die BVV weitergeleitet,

ohne auch nur einen Hauch der Beratung auf den Entwurf gesetzt zu haben.

Also schickte man den Plan ohne Beratung in die am 17.09.2008 stattfindende BVV.

Um einen Zahlenvergleich her zu stellen, die Bebauung soll ein Aufwandsvolumen von 500.000.000 € haben und bedarf keiner Beratung.

Der Verkauf der GASAG, erfolgte wesentlich günstiger, hatte aber eine um Jahre längere Beratung bedurft.

Wie kann das möglich sein ?

Unterm Strich ist alles geblieben wie es war, 165.000 m² Bruttogeschoßfläche, ein Hohn der gerechten Abwägung.

Entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB ist Voraussetzung rechtmäßiger Planung, dass die verschiedenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden.

Die zu berücksichtigenden Belange werden beispielhaft in § 1 Abs. 6 BauGB und in Ergänzung hierzu in § 1a BauGB aufgezählt (vgl. § 1a Abs. 2 Satz 3, Abs. 3Satz 1, Abs. 4 BauGB).

Wird gegen das Gebot gerechter Abwägung verstoßen,

ist die Planung rechtswidrig. siehe „Scheinverfahren“.

Am 22.10.2008 wurde von den Grünen eine Veranstaltung durchgeführt, bei der sprach der Projektentwickler Wolfgang Schultes über den B-Plan 7-29. Am Schluss der Veranstaltung gab der Fraktionsvorsitzende der Grünen Jörn Oltmann  eine Information heraus, die er als eMail später korrigierte, hier der Email-Text:

Guten Tag, ich habe mich in der Versammlung missverständlich ausgedrückt. Herr Kroll ist nicht zurückgetreten, sondern er muss die Fachbereichsleitung Planen und Denkmalschutz auf Anweisung des Stadtrates Krömer,(Bild links) aufgeben. Herr Kroll wird – nach heutigem Wissensstand – Leiter des LuVs bleiben. Herr Kroll ist ein angesehener und anerkannter Fachmann. Diese personalpolitische Entscheidung ist formaljuristisch eine Besetzung aus dem Stellenpool, aber politisch eine Provokation ersten Ranges. Beste Grüße, Jörn Oltmann. – Die nun freie Stelle bekam Herr Andreas Baldow. Was ist das anderes als eine Belohnung für sein Auftritt als Vorsitzender des og. Stadtplanungs-Ausschusses ?

 

PE_TS_081023_Politische_SchamlosigkeitIch sei, erlaubt mir die Bitte, in eurem Bunde der Dritte.




Baudichte vierfach

Veröffentlicht in 05. Stadtplanung, 07. Gesetze von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Baudichte vierfach

Verkehr produzieren, Wie ein Verkehrschaos für die Schöneberger Insel geplant wird

Veröffentlicht in 03. Verkehr von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Konversion- -Von Dorfaue zu Dorfaue, auf dem 4.000 Meter langen Strassenzug Sachsendamm. Ein Projekt

Veröffentlicht in 05. Stadtplanung, 06. Natur, 09. Neuordnung Beispiele von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

ba-tempelhof-schöneberg1Was ist der Bezirk Tempelhof/Schöneberg ?

Ein Bezirk ?

Eine Verwaltungseinheit ?

Oder nur ein Gebilde das niemand mag ?

Wenn es ein Bezirk mit Zukunft werden soll, dann ist kein Strassenzug wie der Sachsendamm geschaffen für einen Boulevard der vereinten Nachbarn, mit einer Länge von 4 Kilometer. Am Besten Autofrei, aber darüber kann man sprechen. Seit je her, beginnend mit dem Priesterweg, eine Verbindung, ein Kreuzungspunkt von Strassen, Eisenbahnen und Autobahn. Ein Boulevard mit Bäumen wie Unter den Linden, oder unter den Ahorn. Auf jeden Fall zum Flanieren, verweilen, Treffen und feiern und verreisen, denn genau in der Mitte befindet sich der Hautbahnhof des Bezirks. Wann war eigentlich der Zusammenschluss ? 2001 ja, aber das Datum ?

Autobahnüberbauung:

Ruheräume in Stadtnähe mit Wohnkultur und Aus-strahlung in weite Bereiche um den Sachsendamm !

Am Beispiel Tegel:

Schulzendorf Ruppiner Chaussee, Tegler Forst, S-Bahnhof Tegel, Flughafen Tegel.

Während die Überbauung der Schlangenbader Strasse wohl ein Novum für Berlin darstellt, gehört die Abdeckelung oder die Unterführung in besonderen Gebieten, wie zB in Tegel, zum Alltag, gewisser massen zum guten Ton, denn es sind immerhin 2500 m Tunnel den der Ortsteil vom Bezirk Reinickendorf, um den Lärm abzuschirmen erhalten hat, fragt man sich wer sich dafür eingesetzt hatte, in Schöneberg fand sich bei gleichem Thema und gleicher Zeit niemand.

Ohne die Untertunnelungen, sie sollte Standart sein, hörte, sähe und röche (im Sinne Luftverschmutzung) es sich in weiten Bereichen Tegels so an, aus und wie am Sachsendamm. Gleichwohl ist das Verkehrsaufkommen innerstädtisch um einiges höher und in naher Zukunft wird durch den Flughafen Schönefeld er sich noch erheblich vergrössern.

Der Zugewinn an städtischen Ruheraum verdeutlicht die Situation am S-Bahnhof Tegel, ein Stilleben:

Um einen  Zugewinn, der den Bereichen in Tegel gleicht, auch am Sachsendamm zu schaffen, wäre ein Tunnel von 1.200 m erforderlich.

Der Zugewinn der Grundstückswerte, verbunden mit der Rekrutierung von neuen  Flächen zur Erschliessung von Grundstücken dürfte die Kosten des Tunnels bei weitem übersteigen. Es wäre eine Erweiterung, oder besser gesagt die Wiederherstellung, also der Konversion des Südgeländes.

Der Bahnhofspalast bekäme mit dem baumbesäumten mit einem Mittelstreifen versehenen Boulevard, eine adäquate Anbindung, Grund und Boden der Umgebung werden zu „Filetgrundstücke“.

Das wäre eine Zierde für den Bezirk mit weiter Ausstrahlung im Rahmen von „Stadtumbau West“.

Planreife, wenn ein Apfel reif ist, kann man ihn essen.

Veröffentlicht in 08. Marketing, Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Planreife

Der Rattenfänger

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Rattenfänger

12062008SonnenaufgangSonnenuntergangScheinverfahren721KRAFT des Amtes

Zugang Südkreuz

Veröffentlicht in 03. Verkehr von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Von der Insel kommend, auf dem Bild unten links, ist der Zugang für Rollstuhlfahrer nicht möglich, Für Eltern mit Kinderwagen schwierig, für Fussgänger immer mit ärger über Radfahrer und für Radfahrer immer mit Unfallrisiken verbunden.

Kommt man hingegen, wohl kaum von der Insel, mit dem Taxi oder Bus, dann erlebt man eine regelrechte Vornehmheit und Grosszügigkeit.

ZUGANG

Rede vom 12. Juni 2008, da war die Sachlage klar

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Ein Kreuz, wofür ?

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Ein Kreuz, wofür

Komödienspieler

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Komödienspiel2

Gedanken eines Komödianten

Sie reichen Weine mir und Bier und Schnaps und der Gleichen, dabei können all die Leute hier, mir nicht einmal das Wasser reichen.

Ein Loch ist im Eimer

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Loch im Eimer

Solarkraftwerk zur Energiesicherung und Zukunft der Schöneberger Insel Ein Projekt

Veröffentlicht in 04. Energie, 09. Neuordnung Beispiele von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Denkmalpflege,

durch Nutzung – Vergangenheit und Zukunft verbinden –

vom Speicher zum:

Forschungs- Solarkraftwerk

Zukunft und Vergangenheit verknüpfen:   Das Gaswerk hatte für die Energie der Anwohner gesorgt und wenn Verluste von der Gemeinschaft getragen und Gewinne privatisiert werden, dann muss die Gemeinnützigkeit in Form eines Forschungs-Solarkraftwerk und Keine private Beliebigkeit für das GASAG-Areal im Vordergrund stehen.

für die Energie der Anwohner von Morgen, auf dem GASAG-Areal der Schöneberger Insel und für die Schöneberger Insel, mit Solartechniken, Erdwärmeforschung, Antriebs- und Verfahrenstechniken, Verhaltensforschung und Rückgewinnung gesellschaftlicher Überlebensstrategien, Gartenbau, Handwerk, Rückgewinnung von Materialien und Funktionen. Das Erdölzeitalter ist nicht nur begrenzt, es schadet auch der Umwelt und muss mit Arbeit bezahlt werden. Warum also nicht mit Arbeit eine Umwelt ohne Schäden ?

Dem Mangel an Arbeit bei gleichzeitigem Verbrauch des Energielagers, stehen Arbeitskräfte bereit um Energielager zu schaffen ohne Ressourcenverbrauch.

Solarkraftwerk

Vollversorgung mit erneuerbaren Energien möglich

Lern u. Feindstaub

Veröffentlicht in 06. Natur von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Lern&Feindstaub

Testament…..ist ungültig

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Testament

Globalisierung: Energie-Macht-Geld-Krieg

Veröffentlicht in 04. Energie, Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Energie Macht Geld Krieg

Die EUREF AG will… ohne Interessenten

Veröffentlicht in 01. Bauliche Anlagen, 08. Marketing von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

EUREF Wohnungen

Herr Müller-Lügenscheid: Energie-das ist gut

Veröffentlicht in 04. Energie, 08. Marketing, Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Geklotzt nicht gekleckert, wir reden nicht, wir tun, sagte ein Protagonist.

In der Tat, um Zustimmungen in die Öffentlichkeit zu tragen scheint jeder zweitrangige oder ehemalige Politiker bereit zu sein, „so lange sich´s einigermaßen mit ihrem Vorteil verträgt“, dem Vorhaben Fürsprache zu erteilen.  Dies entspricht zwar dem Zitat Fontanes, jedoch nicht der Kenntnis über das Projekt.

HerrMüllerLügenscheid

Solarkraftwerk

Behütung

Veröffentlicht in 02. Kinder, Anwohner von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Ein Verkehrskindergarten, behütet von den Grossen. Das mag vielleicht witzig aussehen, zeigt aber auch, wie wir mit den Belangen von Kindern umgehen.

Weit weg vom Wohngebiet, damit können die Kinder den Ort nicht alleine besuchen, liegt eine Restfläche, für die man keine Verwendung hatte, aber ein paar kleine Strassen passten hinein und auch ein Häuschen mit sanitären Einrichtungen und so war es Recht für einen Lernplatz mit viel Lärm,  für angehende Verkehrsteilnehmer.

Das genaue Gegenstück befindet sich im Görlitzer Park in Kreuzberg.

Behütung

Sachsendamm Ecke Vorarlberger Damm

Gift im Kopf

Veröffentlicht in 06. Natur von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Es grenzt schon an ein Wunder, das es den Naturpark Schöneberg überhaupt gibt, verglichen mit dem neuen Teil des Cherusker Parks, deuten die Aktivitäten auf viel Rasen aber auf kein Wunder hin.

Man gab sich erst gar keiner Überlegung hin, den Busch- und Baumbestand zu erhalten. Das Argument der Bodensanierung zieht nicht, denn das Gift lag und liegt im Boden nicht in den Bäumen.

Baumschutz

Das es Möglichkeiten zur Erhaltung von Bäumen gibt, zeigen Anstrengungen am Landwehrkanal,  in der Corneliusstrasse, direkt am CDU-Hautquartier.

Gift im Kopf II

Es ist angerichtet: Vergoldeter Boden mit Grünflächenplanung nach Schöneberger Art



Radar verschluckt Gasometer

Veröffentlicht in 01. Bauliche Anlagen von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Nicht nur falsch angewendet, sondern auch falsch verstanden.

Ein Faradayscher Käfig zeichnet sich gerade dadurch aus, das er NICHT geerdet ist.

Selbst wenn der Gaskessel ein Faradayscher Käfig wäre, würde er diese Fähigkeit mit dem Einbau eines Gebäudes verlieren.

Flugzeuge und Autos gelten mit Abstrichen, als Faradayscher Käfig, erstere werden TROTZDEM vom Radar erfasst. Wobei die Insassen sehr wohl durch die Strahlung gefährdet sind, bezogen auf die kurze Dauer, diese jedoch als gering anzusehen sind.

Ein fataler Fehler für die Begründung zur Errichtung eines Gebäudes in den Gaskessel mit der beschriebenen Höhe.

RADAR verschluckt GASOMETER

Glauben erkennen

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Glauben erkennen

Grundgesetz, Kraft des Amtes-ohne Plausibilität

Veröffentlicht in 05. Stadtplanung, 07. Gesetze von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Warum gibt es Beamte und was sind Hoheitsrechtliche Befugnisse ?

Das Grundgesetz beschreibt es, allein die Verantwortlichen des Bezirksamtes schöneberg nehmen es nicht wahr und verfügen willkürlich über einen Vorgang der zu einem Gesetz werden soll.

Damit wird das öffentliche Recht zur Willkür. Wenn weiter, auch die Aufstellung der Abwägungen privatisiert werden, dann wird die Demokratie und die öffentliche Ordnung zerstört. Eine Kontrolle durch das Amt war ausgeschlossen, damit hätte es die Vorgänge auch gleich selbst erledigen können.  Zudem wird das öffentliche Amt des Baustadtrates beschädigt und unglaubwürdig, wenn es lediglich zum Vorteil für spekulative Objekte und nicht für, sondern gegen die Belange der Bevölkerung eingesetzt wird.

Das Aufstellen eines Asozialen B-Plans darf ein Rechtsstaat nicht hinnehmen.

Der Bebauungsplan B-Plan 7-29 ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und nicht nur rechtswidrig, sondern reine Willkür.

KRAFT des Amtes

Radwege werden Lückenhaft: Rückbau

Veröffentlicht in 03. Verkehr von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Der Bauherr spricht von 5.000 Beschäftigte. Nimmt man an das jeder davon einen Besuch am Tage bekommt, dann sind es 4 Verkehrs-bewegungen pro Tag und pro Person. Das sind dann für alle: 20.000 Verkehrsbewegungen pro Tag, oder 2.000 pro Stunde.

Dabei ist das Hotel mit 500 Betten noch gar nicht enthalten.

Das Argument “ die kommen alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ zieht nicht, denn dann wäre die Anbindung an die Autobahn reine Verschwendung. Indes, für den Individualverkehr, nehmen wir mal das Fahrrad, wird gerade in dieser Gegend nichts getan, im Gegenteil es werden bereits bestehende Radwege aus der öffentlichen Nutzung genommen.  Zudem würde dann die Torgauer Strasse mit Radwegen versehen werden die genau zwischen bereits bestehenden Radweg- Systemen liegt.

Radweg Torgauer Cherusker

Radweg Torgauer Sachsendamm<—-Sachsendamm und der östliche Teil der Torgauer Strasse—->


Radweg Rückbau

Stolze Bilanz

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Stolzr Bilanz

Wir sind das Volk

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Wir sind das Volk

Kern mit Garnierung

Veröffentlicht in 01. Bauliche Anlagen von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Kern mit Garnierung

Begründung zu B-Plan 7-29

Veröffentlicht in 05. Stadtplanung, 07. Gesetze von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Ein Bebauungsplan muss eine Begründung enthalten. Der Kern der Begründung findet sich unter:

2.1 Lage und Funktion im Stadtgebiet, ….eine Beschreibung fehlt !

Einführung in die Problematik des analytisch unbegründeten B-Plan 7-29

Lage und Funktion im Stadtgebiet Planr

Ohne Begründung ist der B-plan 7-29  nach dem Baugesetz unzulässig, also rechtswidrig.

Ohne Sonnenuntergang

Veröffentlicht in 01. Bauliche Anlagen, 02. Kinder, Anwohner von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Sonnenuntergang

Ohne Sonnenaufgang

Veröffentlicht in 02. Kinder, Anwohner, 05. Stadtplanung von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Sonnenaufgang

Verfahren

Veröffentlicht in 03. Verkehr, 08. Marketing von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Verfahren

Eine Binsenweisheit: jede neue Strasse trägt zur Steigerung des Verkehrs und damit auch zur Steigerung des Benzinverbrauchs bei. Und noch eine: Ein Auto, verbraucht mehr Luft und Wasser als 100 Menschen.

VerfahrenBehütungRadweg RückbauZUGANGSachsendamm

Verkehr Restflächen V.- Teilnehmer Neuplanung Zukunft

Verkehr

Wachstum, Klima, Auto, Strassen und sparen, zB. durch Abbau des Personals der Stadtplanung, damit die Stadt weiter zerstört werden kann.

Es ist an der  Zeit, das die Stadtplanung wieder vom Kopf auf die Füsse gestellt wird. In den letzten zehn Jahren hat der Stellenabbau in den Ämtern ein Mass erreicht, das zu unübersehbarem Qualitätsabbau in den Strassen der Stadt geführt hat. Die sichtbaren Folgen sind in der Schlossstrasse zu sehen, seit Karstadt und Wertheim geschlossen wurden, sieht es dort wie auf Baustellen  aus.

Mit der Überflutung mit Einkaufszentren in der Innenstadt, sind die Kaufhäuser auf der Strecke geblieben, eine Erscheinung der man hätte Gegensteuern können.

Für unseren Stadtteil müssen wir etwas tun und können nicht weiter dem Wildwuchs zusehen der die Stadt zerstört.

Der Mensch, ist das Mass der Dinge. Es ist schon makaber, denn wenn der Krug in den Brunnen gefallen ist, dann müssen die Helfer der Solidarität, die vorher zum Prekariat bestimmt waren, den „Gestrandeten“ helfen.

Von falschen Wundern, vom Agitator, vom Komödianten oder vom Rattenfänger berichtet die EUREF.

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

Überlagerung Marketing

Eine Zierde Berlins

Veröffentlicht in 01. Bauliche Anlagen von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

ZIERDE BERLINS

Masse statt Klasse, B-Plan 7-29 ohne EUREF

Veröffentlicht in 01. Bauliche Anlagen von Knut G Jeckstadt am Oktober 27, 2009

ohne Euref

Scheinverfahren

Veröffentlicht in 05. Stadtplanung, 07. Gesetze von Knut G Jeckstadt am Oktober 26, 2009

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,

hatte man geschrieben und gedacht, das die Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB geregelt ist hatte man gedacht aber nicht geschrieben.

Na schön man kann ja mal was vergessen. Leider vergas man aber auch alle weiteren Punkte des Paragraphen umzusetzen, also die Bevölkerung einzubinden in den Planungsverlauf, Alternativplanungen zu zeigen und der Aussprache Raum zu geben, eben die Punkte 1-5 abzuarbeiten die der Paragraf vergibt und das Amt vorgab, danach zu verfahren. Für den Anwohner war es ein Bebauungsplanverfahren, er kennt die gesetzlichen Regelungen nicht. Eine Bewusste Täuschung ist demnach nicht auszuschliessen.

Man hat dann tatsächlich zweimal ein solches Verfahren durchgeführt ohne das sich der Ablauf für den Anwohner erkennbar unterschied. So wurde jeweils eine „Abwägung“ durchgeführt, die §3Abs.1 gar nicht vorsieht, allerdings mit Vorgaben und auf Kosten des Bauherrn, der auch den Bebauungsplan nach seinen Vorgaben aufstellen liess. Das Bauamt ist personell gar nicht in der Lage derartige Projekte aufzustellen.

Damit war das Scheinverfahren „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ rechtswidrig und verletzt das Baugesetz.

Scheinverfahren

Planung und Wirklichkeit–Verkehrskonzept Torgauer Strasse „Masterplan“ fehlt

Veröffentlicht in 03. Verkehr von Knut G Jeckstadt am Oktober 25, 2009

In der Torgauer Strasse begegnen sich verschiedene Bebauungspläne und eine Bahnplanung mit ihren nicht zusammenpassenden Inhalten und Randbedingungen.

Das sind 1. der B-Plan 7-29, dem das westliche Ende der Torgauer Strasse einverleibt wurde, mit seiner neuen Zufahrt, 2. B-Plan XI-231 b, der eine Grünfläche ausweist als Entlastung zum Vorgenannten und ohne eine Möglichkeit der Umsetzung, 3. der B-Plan 7-17Süd, Nord, mit seiner neuen Gewerbestrasse, 4. die verkehrsberuhigte Naumannstrasse, Naumann Uebersichtsplan 5. der Bahnhof Südkreuz mit seinem Zugang zur Westlichen Halle, und 6. der alten und gerade neu gebauten

Radweg

S-Bahnbrücke als nördliches Bauwerk des 2006 eröffneten Bahnhofs Südkreuz.

B-PlanXI-213

Der dazugehörige B-Plan XI 213 ist nur ein Entwurf geblieben. Den Neubauteil der Naumannstrasse ab dem Sachsendamm und heutige Hedwig-Dohm-Strasse hat man auch ohne Bebauungsplan herstellen können. Da stellt sich die Frage warum das mit der Torgauer Strasse nicht auch so geht, die lediglich saniert werden müsste ?

Die Torgauer Strasse ist heute zweigeteilt, den, ab der Cheruskerstrasse, Westlichen, für den Durchgangsverkehr gesperrten und den östlichen ungesperrten Teil.

Welche Art der Nutzung die Strasse erhalten soll geht aus den og. Plänen und aus der am 03.07.2009

veröffentlichten Seite: Die „Schöneberger Linse“ nicht hervor.

Es fehlt ein Verkehrskonzept, das im Umfang der Darstellung alle relevanten Bebauungspläne beinhaltet, einen sg. Masterplan.

Verkehrskonzept

Abwägung- Richter und Angeklagter* in einer Person: Willkür, Betrug und Fälschung

Veröffentlicht in 10. ABWÄGUNG von Knut G Jeckstadt am Oktober 20, 2009

Eigenschaft und Tendenz der Abwägung

Es gehört zu den Banalitäten im Leben Eigenschaften zu kennen. Was, das kennst du nicht?

Um mit professionellen Methoden Eigenschaften vergleichen zu können, benötigt man Parameter die einen Vergleich ermöglichen.

Konkurrenten sind entweder an einen Vergleich interessiert oder nicht. Entsprechend werden sie ihre Angaben, ihren Zielen anpassen.

Was in der Technik gang und gebe ist, hat auch am Bau seine adäquaten Vergleichsdaten.

Es sind die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Baudichte, und, und, und. Vergleichsparameter, die selbst kleinste Unterschiede erkennen lassen.

Für den B-Plan 7-29 wurden diese Vergleichsparameter nicht zugelassen.

In den 227 Stellungnahmen der Abwägung wurden Vergleiche angestellt, die der Abwäger mit der Begründung „man könne das nicht vergleichen“, nicht zugelassen hat.

Inhalte haben eine Tendenz, sie ist vom Verfasser geprägt und dessen Leserführung. Er zeigt Standpunkte auf und gibt Erklärungen ab.

Anders in der Abwägung, sie ist aus dem Demokratieverständnis hervorgegangen, den Bürgern bei der Stadtplanung ein Mitspracherecht einzuräumen um sie einzubinden. Gebiete wurden über die Stadtplanung, unter Beteiligung der Bürger mit einer Schlichtungsinstanz “Abwägung“, strukturiert und erst nach der Festlegung kam ein Bauherr in Betracht. Es gab also die Stadtplanung mit dem Partner Bürger und der Schlichtung Abwägung. Die gesetzliche Grundlage ist im Baugesetz beschrieben und die Regelungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in einzelnen Paragraphen gesichert.

Heute ist das vollkommen anders, der Bauherr sucht sich ein Areal aus und verhandelt mit der politischen Führung über Sonderstellungen.

Während die Stadtplanerische Aufgabe entfällt, eine Sparmassnahme der Kommunen, übernimmt der Bauherr die Kosten und vergibt den Auftrag mit seiner Inhaltsbeschreibung, zur Verfassung eines Bebauungsplanes.

Eine Schlichtung „Abwägung“ ist überflüssig, wird aber pro Forma, mit entsprechender Fehlerquote, siehe Radar, und siehe auch Lage und Funktion im Stadtgebiet, so wie dem Verbot von Vergleichsparametern, als Stellungnahme in der Abwägung unerwähnt, zusammengeschrieben.

Das Verbot der Vergleichsparameter ist der Schlüssel des Systems. Da dem Abwäger der Vergleichsmassstab fehlt, kann er ihn auch nicht anwenden und muss dem Widerspruch aus der Stellungnahme entgegentreten. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Die Standpunkte der Bürger bleiben unbeachtet und das Amt leistet, auf Anweisung der politischen Führung, lediglich seine Unterschrift und muss tatenlos der unqualifizierten Aufstellung von Bebauungsplänen zustimmen. Dieses „wilde Verfahren“ ist im Baugesetz nicht beschrieben. Die Protagonisten lehnen sich an das ordentliche Verfahren an und verfälschen den Ablauf. siehe Scheinverfahren und fehlende Plausibilität zum Grundgesetz.

In dem vorliegenden B-Plan 7-29 wird das „wilde Verfahren“ auf die Spitze getrieben, indem ganze Abschnitte des Baugesetzes für ungültig erklärt werden, also mit der möglichen Form der „Verfügung“ Gesetzes-Beugung vorgenommen wird.

Abstandsflächen die in der Bauordnung geregelt sind werden ebenso wie die Geschossflächenzahl GFZ die in der Baunutzungsverordnung geregelt ist, per Verfügung eingesetzt und verändert. So wurde die GFZ nicht betrachtet, dafür aber die Geschossfläche mit 165.000 m2 ohne Erklärung festgesetzt.

Der Abwäger rühmte die vielen Änderungen, erwähnt aber die Unberührtheit der Geschossfläche mit 165.000 m2 nicht, diese Zahl ist die Alte, geht man weniger in die Höhe, wird der Ausgleich über die Breite hergestellt.

Das ist ein kultureller- und demokratischer Rücksprung um Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte, denn immerhin haben Monarchen als Bauherren steht´s, auf Schönheit, Harmonie und nicht erst seit der Gründerzeit auf eine Stadtgestaltung geachtet, heute ist es der Gewinn.

Bemerkenswert ist die Empörung des Abwägers:

Die unterstellte bloße ‘Übernahme’ zugunsten eines Vorhabenträgers sowie der Korruptionsverdacht entbehren jeder Grundlage und werden zurückgewiesen.“

Dabei hatte er eingangs noch: „Die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wie auch die Abwägung der Stellungnahmen sowie die Umweltgutachten wurden durch private Planungs- und Ingenieurbüros übernommen.“ zugegeben, ein Umstand der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

Wenn man es selbst schreibt, braucht man gar keine „Übernahme“.

Wer den Korruptionsverdacht so vehement von sich schieben will, der hat ihn auf der Hand.

B-Plan 7-29 II:

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

vom 27.04.2009 bis einschließlich 27.05.2009

227 schriftliche Stellungnahmen

5 Wochen später:

Vorlage zur Beschlussfassung

Drucks. Nr: 1142/XVIII vom 07.07.2009

Inhalt: 288 Seiten

Der Abwäger verändert die Begrifflichkeit auf S.140, denn Im Grundgesetz* ist nicht von einer „Entscheidungshoheit“ die Rede, vielmehr von „Hoheitlichen Aufgaben“, wahrnehmbar von „im öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis Stehenden“ die die „Abwägung“ als Teil eines Gesetzes, hätten durchführen MÜSSEN.

8 Urteile (Angeklagter und Richter unisono) pro Tag, damit mussten mehr als drei Leute mit der Abwägung beschäftigt gewesen sein. Es wird behauptet, das in Absprache mit dem Bezirksamt gearbeitet wurde, dann hätten sie es auch gleich selbst machen können. Wer war damit vom Amt her beauftragt ?

Text abzustimmen ist zeitraubender als ihn selbst zu verfassen und hätte mehrere Beamte erfordert. Das Bezirksamt wird Protokolle vorlegen können und müssen. Zudem sind die Qualifikationsnachweise und der besonderen Schulung im Leitbild des Bauamtes Schönebergs, der Vollzieher, vorzulegen.

Betrachtet man den Zeitverlauf, dann war er für die Abwägung knapp, die Abstimmung passt nicht hinein und die Ausschussmitglieder mussten an einem Tag alles lesen, verstehen und ihre qualitative Entscheidung treffen, ohne „Entscheidungshoheit“, die lag beim Bauherrn, ein Spielraum zur Absprache in der Fraktion war nicht gegeben.

Es gab nicht den geringsten Anlass den Zeitdruck der massen aufzubauen, lediglich der Bauherr hatte das Interesse den B-Plan so schnell wie möglich unter Dach und Fach zu bekommen, damit er den Öffentlichkeitsdruck auf die UNI abbauen, ja mit seiner Absage beseitigen und selbst untertauchen konnte.

Von „Entscheidungshoheit“, wie der Abwäger zynisch anmerkt, kann keine Rede gewesen sein, die Verordneten wurden unter Druck gesetzt und kamen aus ihrem Dilemma nicht raus, weil sie bisher alles kopflos abgenickt hatten. 40:10

Abwägung- Richter und Angeklagter*

Traufhöhe

Veröffentlicht in 07. Gesetze von Knut G Jeckstadt am November 5, 2008

Traufhöhe

Die Traufhöhe geht indirekt auf den Hobrechtplan zurück, Hobrecht war zur Gründerzeit Baustadtrat Berlins, der Stadtplanung betrieb, die Berlin heute eigen ist. Er legte Fluchten fest, um ein Stadtgebilde sichtbar zu machen. So mussten die Häuser fünf Ebenen erhalten, wobei die Traufhöhe an die des Nachbarhauses angeglichen werden musste. Eine Bestimmung die bis in die heutige Zeit reicht.

Da die Häuser, betrachtet von Mitte bis Schöneberg, zwar alle ihre fünf Geschosse aufweisen, so unterscheiden sie sich durch ihre Geschosshöhen von einander. In Schöneberg angelangt sind die Fluchten vorhanden, jedoch in anderer Höhe als in der Friedrichstrasse oder am Kurfürsten Damm. Die Traufhöhe schwankt von etwa 23 bis 19 Meter.

Ein Recht auf eine genaue Meterangabe für die Traufhöhe gibt es folglich nicht.

Verfahren, -Die Zukunft kommt vom Sachsendamm

Veröffentlicht in 05. Stadtplanung von Knut G Jeckstadt am Oktober 7, 2008

Verkehr

Eine Binsenweisheit: jede neue Strasse trägt zur Steigerung des Verkehrs und damit auch zur Steigerung des Benzinverbrauchs bei. Und noch eine: Ein Auto, verbraucht mehr Luft und Wasser als 100 Menschen.

Verfahren

Behütung

Radweg Rückbau

ZUGANG

Sachsendamm

Verkehr        Restflächen  V.- Teilnehmer Neuplanung Zukunft

Verkehr

Wachstum, Klima, Auto, Strassen und sparen, zB. durch Abbau des Personals der Stadtplanung, damit die Stadt weiter zerstört werden kann.

Es ist an der  Zeit, das die Stadtplanung wieder vom Kopf auf die Füsse gestellt wird. In den letzten zehn Jahren hat der Stellenabbau in den Ämtern ein Mass erreicht, das zu unübersehbarem Qualitätsabbau in den Strassen der Stadt geführt hat. Die sichtbaren Folgen sind in der Schlossstrasse zu sehen, seit Karstadt und Wertheim geschlossen wurden, sieht es dort wie auf Baustellen  aus.

Mit der Überflutung mit Einkaufszentren in der Innenstadt, sind die Kaufhäuser auf der Strecke geblieben, eine Erscheinung der man hätte Gegensteuern können.

Für unseren Stadtteil müssen wir etwas tun und können nicht weiter dem Wildwuchs zusehen der die Stadt zerstört.

Der Mensch, ist das Mass der Dinge. Es ist schon makaber, denn wenn der Krug in den Brunnen gefallen ist, dann müssen die Helfer der Solidarität, die vorher zum Prekariat bestimmt waren, den „Gestrandeten“ helfen.



Gedanken eines Komödianten

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am Oktober 4, 2008

Sie reichen Weine mir und Bier und Schnaps und der Gleichen, dabei können all die Leute hier, mir nicht einmal das Wasser reichen.Inikgj

Wachstum und Reduzierung

Veröffentlicht in Anhang von Knut G Jeckstadt am September 12, 2008

Wir leben in einer Zeit, in der wir Wachstum, wirtschaftliches Wachstum, für die eigentliche Kraft …halten. Gleichzeitig zerstören wir von Menschenhand erstellte Güter und Waren, einfach Produkte für unterschiedliche Nutzungen und Damit  Lebenszeit. – Wir reduzieren Lebensmöglichkeiten für hier und jetzt lebende Menschen.

Erdöl, gefunden in der Erde, genutzt für Energie und der Produktion vieler Erzeugnisse.

Es wird, in seiner vorkommenden Menge, reduziert, und schlimmer es wird verbraucht, denn es wächst nicht nach, es wird eines Tages weg sein und damit reduzieren wir heute, den Menschen von morgen die Lebensmöglichkeiten.

Wir stecken in einem System, aus dem es kein entrinnen gibt, wer wollte mit dem Erdölverbrauch aufhören ? wer sein Auto verschrotten ?